Private Finanzierungen im öffentlichen Bereich anzuziehen – dazu sehen sich viele Behörden gezwungen, angesichts der geltenden Einschränkungen für Investitionen deren der Staatshaushalt und die kommunalen Haushalte unterliegen. Somit nehmen die Behörden immer öfter die Gelegenheit einer öffentlich-privaten Partnerschaft wahr. Diese wird durch den Erlass des Gesetzes 178 von 2010 geregelt. Über die öffentlich-private Partnerschaft erkundigte ich mich bei der Anwaltskanzlei Hategan. Anwalt Vlad Petrischor gibt Auskunft.
Adrian Ardelean, Temeswar, 13.01.2011 |