Angesichts des andauernden Konjunkturtiefs in der rumänischen Wirtschaft melden immer mehr Handelsgesellschaften Insolvenz. Auch Unternehmen, die sich dem Insolvenzverfahren nicht unbedingt beugen müssen, sehen sich gezwungen, aufgrund mangelnder Nachfrage ihre Tätigkeit einzustellen bzw. ihre Auflösung zu beantragen. Das Thema der heutigen Hinweise aus der Rechtspraxis lautet „Auflösen von Handelsgesellschaften“. Darüber erkundigte sich Adi Ardelean bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwalt Vlad Petrisor gibt Auskunft.
Adrian Ardelean, Temeswar, 14.10.2010 |