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Hinweise aus der Rechtspraxis – Verrechnungspreise

Der Begriff transfer pricing, zu deutsch Verrechnungspreis, wird oft in der Kosten- und Leistungsrechnung verwendet. Dadurch wird derjenige Preis bezeichnet, der zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns in Rechnung gestellt wird für innerbetrieblich ausgetauschte Güter und Dienstleistungen. Dabei muss der sogenannte Marktwert berücksichtigt werden, bzw. das Verhältnis Angebot-Nachfrage. Der Marktwert bezeichnet einen Vergleichspreis, den ein Konsument einem eigenständigen Lieferanten unter vergleichbaren Zeit- und Ortbedingungen bezahlt für dieselben oder vergleichbare Güter oder Dienstleistungen. Da mehr als die Hälfte des internationalen Geschäftsverkehrs zwischen verbundenen Unternehmen stattfindet, ist das Thema Verrechnungspreis von besonderer Wichtigkeit. Mehr darüber erfuhr Adrian Ardelean von der Anwaltskanzlei Hategan. Koordinierende Anwältin Alina Ioja gibt Auskunft.


06.10. HR  


 Adrian Ardelean, Temeswar, 10.06.2010
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