Ehemalige politisch verfolgte Personen des kommunistischen Regimes – darunter die Russland- und die Baragandeportierten – können nun Schmerzensgeld vom rumänischen Staat beantragen. 20 Jahre nach der Wende verabschiedete das rumänische Parlament ein langersehntes Gesetz: das Gesetz 221 vom 2.ten Juni 2009. Es bezieht sich auf Vergeltungen für die Verurteilten und Leidenden unter Maßnahmen mit politischem Charakter im kommunistischen Rumänien. Über die Vorschriften des neuen Gesetzes erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Koordinierende Rechtsanwältin Alina Ioja gibt Auskunft.
Adrian Ardelean, Temeswar, 11.03.2010 |