Das Nationale Handelsregister wurde in Rumänien 1990 nach einer 40-jährigen Tätigkeitspause wieder ins Leben gerufen. Zu seinen Aufgaben zählt die Evidenz der jouristischen und finanziellen Lage aller Unternehmer. Bis 2002 funktionierten die Handelsregister auf Kreisebene neben den Handelskammern. Danach traten sie unter die Obhut des Justizministeriums und funktionieren bis heute neben den Kreisgerichten. Ende vergangenen Jahres erließ die Regierung einen Dringlichkeitsbeschluss, wodurch die Einschreibung ins Handelsregister erleichtert wird. Bisher hing diese von der Unterschrift eines Richters ab. Landesweit häuften sich mehr als 16.000 Anträge, die Lösungstermine bis 2011 erhielten. Der neue Beschluss sieht vor, dass die Anträge nun vom Direktor des Handelsregisters bewilligt werden können, oder von einer Person, die vom Direktor beauftragt wird. Künftig soll ein neues Amt - das des Sachbearbeiters - ins Leben gerufen werden. Die Personen, die diese Ämter belegen, sollten sich um die Büroarbeit beim Handelsregister kümmern. Was diese Maßnahme nun für die Unternehmer bedeutet, erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Koordinierende Rechtsanwältin Alina Ioja gibt Auskunft.
Adrian Ardelean, Temeswar, 11.02.2010 |