FunkForum

Hinweise aus der Rechtspraxis - Das Insolvenzverfahren

Das gesamte Jahr 2009 stand unter dem Zeichen der Wirtschaftskrise. Heute, zum Jahresabschluss wollen wir ein Thema behandeln, das immer noch aktuell ist, undzwar das Insovenzverfahren.
Insolvenz kommt aus dem Lateinischen insolvens, was soviel wie „nicht-lösend“ bedeutet, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“. In Österreich und in der Schweiz, aber auch umgangssprachlich in Deutschland ist der Begriff als Konkurs bekannt – vom Lateinischen concursus was soviel bedeutet wie ‚Zusammenlauf‘ nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners. Beide Begriffe bezeichnen die Situation eines Schuldners, seine Zahlungs-verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungs-unfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. mangelnde Liquidität oder Über-schuldung. Mit dieser Situation sehen sich derzeit zahlreiche Unternehmen konfrontiert, sei es al Druckmittel seitens eines oder mehrerer Gläubiger oder als allerletzte Möglichkeit, ein Unternehmen vor dem endgültigen Aus zu bewahren.
Was man rechtsmäßig unter Insolvenzverfahren versteht, wie man so ein Verfahren auslöst und wie man sich dagegen währen kann – das erfuhr Adi Ardelean von den Anwälten der Temeswarer Kanzlei Hategan. Koordinierende Rechtsanwältin Alice Serban gibt Auskunft.



12.10. WR - Insolvenzverfahren  


 Adrian Ardelean, Temeswar, 10. Dezember 2009
Share
© 2024 FunkForum - powered by infin