Vorabentscheidungen sind im Recht der Europäischen Gemeinschaft Entscheidungen über die Auslegung des EU-Vertrags und über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der Europäischen Gemeinschaft, die der Europäische Gerichtshof auf Vorlage durch mitglied-staatliche Gerichte fällt. Sinn des Vorabentscheidungsverfahrens ist es, eine einheitliche Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union herbeizuführen. Die mitgliedstaatlichen Gerichte sind an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gebunden und müssen gemeinschaftsrechtliche Normen nach dessen Vorgaben auslegen. Wie diese Vorabentscheidungen in Rumänien funktionieren – das erfuhr Hannelore Neurohr von den Anwälten der Temeswarer Kanzlei Hategan. Koordinierende Rechtsanwältin Alina Iosza gibt Auskunft.
Hannelore Neurohr, Temeswar, 12. November 2009 |