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Hinweise aus der Rechtspraxis - Insolvenz in Rumänien

Die Insolvenz bezeichnet die Situation eines Unternehmens, das seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist also gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, mangelnde Liquidität oder Überschuldung. In Österreich und der Schweiz spricht man von Konkurs, womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist. Auch in Deutschland wurde bis zur Einführung der Insolvenzordnung der Begriff Konkurs verwendet. In Anlehnung an den italienischen Begriff banca rotta (zerschlagener Tisch) wird gelegentlich das Wort Bankrott gebraucht, wobei in Deutschland der Bankrott juristisch gesehen eine Straftat ist. In der Umgangssprache kommt das Wort Pleite vor, das stark negativ besetzt ist. Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Wie das Insolvenzverfahren in Rumänien funktioniert bzw. wie man mit den Forderungen der Gläubiger umgeht, die nach der Insolvenzeröffnung eines Schuldners entstehen - darüber erkundigte sich bei der Anwaltskanzlei Hategan meine Kollegin Hannelore Neurohr. Rechtsanwältin Florina Mattik gibt Auskunft.



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 Hannelore Neurohr, Temeswar, 08.10.2015
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