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Hinweise aus der Rechtspraxis - Unabhängige Tätigkeiten

Die Steuerbehörden in Rumänien nehmen eine neue Klassifizierung der von natürlichen Personen ausgeübten gewinneinbringenden Tätigkeiten vor. Aufgeteilt werden sie in abhängige und unabhängige Tätigkeiten und dementsprechend werden sie auch besteuert. Über die Unterschiede zwischen den beiden Termini, die Kriterien, die zur Aufteiling dieser Tätigkeitskategorien führen sowie über die Folgen einer Umklassifizierung erkundigte ich mich bei der Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Mattik gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 10.09.2015
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