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Hinweise aus der Rechtspraxis - Dringlichkeitsverordnung im Bereich Steuerrecht

Die Regierung Rumäniens erließ am 23. Juli dieses Jahres eine Dringlichkeitsverordnung, die das aktuelle Steuergesetzbuch ergänzt, und die mehrere Gesetzesinhalte ändert. Sie trägt die Nummer 17/2015. Über die relevantesten Änderungen und Ergänzungen, die diese Dringlichkeitsverordnung im Bereich Steuerrecht regelt, erkundigte ich mich bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Mattik gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 13.08.2015
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