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Hinweise aus der Rechtspraxis - Rücherstattung von Mehrwertsteuer

Die rumänische Gesetzgebung gewährt den nicht in Rumänien ansäßigen steuerpflichtigen Personen die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer, die diese beim Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen in Rumänien gezahlt haben, als Vorsteuer abzuziehen. Somit wird auf Antrag des Steuerpflichtigen die Mehrwertsteuer vom rumänischen Staat rückerstattet, insofern der Antragsteller die gesetlichen Bestimmungen erfüllt und das im Steuergesetzbuch festgehaltene Verfahren befolgt. Über diese Gesetzesbestimmungen erkundigte sich Hannelore Neurohr bei der Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Mattick gibt Auskunft.



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 Hannelore Neurohr, Temeswar, 16.04.2015
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