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Hinweise aus der Rechtspraxis - Neue Insolvenzordnung

Rumänien hat seit Juli dieses Jahres eine neue Insolvenzordnung. Geregelt werden die Insolvenzvorsorge sowie das Insolvenzverfahren durch das Gesetz 85/2014. Grundlage für die gesetzliche Regelung waren die Empfehlungen der Europäischen Kommission. Beabsichtigt wurde, einen Rahmen einzurichten, der die effiziente Umstrukturierung wirtschaftslich bestandfähiger Unternehmen ermöglicht, die in finanziellen Schwirigkeiten geraten sind sowie redlichen Unternehmern eine zweite Chance einzuräumten. Die neue Gesetzgebung enthält somit Regelungen in Bezug auf präventive Umstrukturierungsmaßnahmen bzw. Entschuldigungsfristern und Mandate, die zuvor durch andere Bestimmungen geregelt waren. Über die Vorschriften der neuen in Rumänien gültigen Insolvenzordnung erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Babeu gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 14.08.2014
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