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Hinweise aus der Rechtspraxis - Änerungen in der rumänischen Steuerprozessordnung

Die Steuerprozessordnung in Rumänien wird häufig abgeändert. Allein 2013 gab es 15 Änderungen, zudem sind weitere vier bis zum ersten März dieses Jahres hinzugekommen. Die meisten der neuen Regelungen wurden ausgearbeitet, um dem Steuerzahler entgegen zu kommen. Die letzte Abänderung wurde durch die Dringlichkeitsverordnung Nummer 8 vom 28. Februar 2014 durchgeführt. Neue Vorschriften regeln die Fristen für die Pfändung der Bankkonten, die Zertifizierung der Steuererklärungen, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die Verzugszinsen sowie andere Bereiche. Darüber informierte ich mich bei der Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Babeu gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 12.06.2014
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