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Hinweise aus der Rechtspraxis - Sonderkonstruktionssteuer

Eine neue Immobiliensteuer für juristische Personen führte die Regierung Rumäniens Anfang dieses Jahres per Dringlichkeitsbeschluss ein. Es geht dabei um die sogenannte Steuer für Sonderkonstruktionen, die sich grundsätzlich von der üblichen Steuer für Gebäude unterscheidet. Über die Vorschriften der neuen Regelung sowie deren Auswirkungen erkundigte sich Adi Ardelean bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechitsnwältin Florina Babeu gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 10.04.2014
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