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Hinweise aus der Rechtspraxis - Beschlussfassung innerhalb einer GmbH

Die Willensbildung innerhalb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt duch Beschlüsse, die in der Versammlung der Gesellschafter gefasst werden. Jeder Gesellschafter kann somit duch das Ausüben seines Stimmrechts Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nehmen. Welche dabei die relevanten Aspekte der Gesetzgebung sind, aber auch über die umstrittenen Angelegenheiten hinsichtlich des Treffens der Beschlüsse innerhalb einer GmbH - darüber erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Temeswarer Kanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Babeu gibt Auskunft.




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 Adrian Ardelean, Temeswar, 13.03.2014
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