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Hinweise aus der Rechtspraxis - Haftung


Wie oft ist es Ihnen passiert, dass Sie etwas gekauft haben, das kaputt war oder zu schnell kaputt ging? Oder waren Sie vielleicht mit einer beantragten und bezahlten Dienstleistung unzufrieden? Wie geht man in solchen Fälle um? Welche sind unsere Verbraucher-Rechte? Haftet jemand für die Qualität der angebotenen Produkte? Darum geht es heute bei uns.
Zunächst aber: Was verstehen wir eigentlich unter Haftung?
Laut der Wikipedia-Enzyklopedie leitet sich der Begriff vom allgemein-sprachlichen Haften im Sinne von Festhängen, Festkleben ab. Diese Wort-verwandtschaft zeigt sich auch in den straf-prozessualen Begriffen Verhaftung und Festnahme. Im Strafrecht wird von einer Haftung z. B. wegen Totschlags oder Diebstahls gesprochen, wenn die Voraussetzungen zur Durchsetzung des staatlichen Straf-anspruchs erfüllt sind. In all diesen Fällen geht es um das Unterworfensein unter staatliche Gewalt. In einem weiteren Sinne meint Haftung dagegen die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als den unmittelbar Betroffenen, also die Verpflichtung zum Schadensersatz. Und darüber sprechen wir heute mit den Anwälten der Temeswarer Kanzlei Hategan. Rechsts-anwalt Mihai Buidoso gibt auskunft.


03. Haftung  


 Adrian Ardelean, Temeswar, März 2009
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