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Hinweise aus der Rechtspraxis - Kollektive Entlassungen


50 Tausend rumänische Arbeitnehmer könnten 2009 ihre Stellen verlieren. Dies erklärte Wirtschaftsminister Adriean Videanu Anfang des Jahres. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Dezember 2008 um 25 Tausend drastisch gewachsen. Das Arbeitsamt hat einen Wachstum von 0,3 % gemeldet, etwas über 400 Tausned Bürger haben bis zu diesem Zeitpunkt in Rumänien keine feste Stelle. Ein so hoher monatlicher Wachstum von Arbeitslosen wurde zuletzt 2002 ermittelt. 
Die Arbeitslosenrate steigt auch in Westrumänien. Rund 3 Tausend Bewerbstätige des Kreises Temesch werden bis März arbeitslos. Zu dieser Zahl addieren sich die rund 1 Tausend 5 Hundert bereits in den letzten Monaten des vergangenen Jahres entlassenen Arbeiter. Gleichzeitig werden die belegbaren Arbeitsplätze immer weniger. Diese sind von einem Mittelwert von 900 pro Woche im vergangenen Jahr auf etwa ein Hundert pro Woche geschrumpft – meldet das Arbeitsamt des Kreises.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns also auch erreicht. Unter diesen pessimistischen Voraussetzungen sprechen wir heute über kollektive Entlassungen, denn es ist wichtig sowohl für die Unternehmer als auch für die Angestellten zu wissen, welche die Rechte und Verpflichtungen beider Seiten sind. Dafür besuchten wir die Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan und sprachen mit Rechtsanwalt Mihai Buidoso über die Rechtsvorschriften bei Kollektiventlassungen.


01. Kollektive Entlassung  


 Adrian Ardelean, Temeswar, Januar 2009
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