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Hinweise aus der Rechtspraxis - Recycling

Electromüll. Das ist ein Begriff, den es vor 50 Jahren noch nicht gab. Damals benutzte man nähmlich die Haushaltsgeräte lebenslänglich. Die etwas jüngere Konsumgesellschaft brachte neue Trends mit sich mit. Nun ist die Funktionserwartung eines Fernsehns, eines Kühlschraks oder einer Klimaanlage von bis zu 5 Jahren während die eines Haartrockners, eines Bügeleisens oder eines Händys höchtens 2 Jahre beträgt. Was soll aber mit den alten Geräten passieren? Europa konfrontiert sich mit zunehmenden Mengen an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beschäftigen sich seit mehr als 10 Jahren mit Maßnahmen, die diese Mengen reduzieren sollen. Im Einglang damit gibt es in Rumänien seit dem Jahr 2010 den Regierungsbeschluss 1037. Wie das Thema Recycling im Elektro- und Elektronikbereich in Rumänien angewandt wird, darüber erkundigten wir uns in diesem Monat bei der Anwaltskanzlei Hategan. Mit Rechtsanwalt Vlad Petrisor sprach meine Kollegin Astrid Weisz.


07.12. HR - Recycling  


 Astrid Weisz, Temeswar, 11.07.2012
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