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Hinweise aus der Rechtspraxis – Finanzwirtschaftliche Kontrolle

Die rumänische Gesetzgebung bezüglich des Haushaltes und Finanzwesens hat sich durch neue Regelungen vervollständigt. Die gegenwärtigen wirtschaftlichen Umstände haben die Regierung dazu gebracht, neue Maßnahmen für die Stabilisierung der Haushaltspolitik, des Finanzwesens sowie für die Effizientisierung des Unternehmensmanagements zu treffen. So ist die Dringlichkeitsverordnung 24 von diesem Jahr erlassen worden. Sie bezieht sich auf die Finanzkontrolle der Unternehmen. Dazu erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Anwaltskanzlei Hategan. Rechstanwältin Florina Babeu gibt Auskunft.



12.08. HR  


 Adrian Ardelean, Temeswar, 08.12.2011
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