Das neue Nationalitätengesetz hat die Regierung dem Parlament vorgelegt – dies gab der stellvertretende Staatssekretär, Csaba Latorcai bei einer Pressekonferenz in Budapest bekannt. Erst vergangene Woche wurden die Verhandlungen mit den Vertretern der Minderheiten abgeschlossen, in paar Tagen hat die Gesetzesvorlage auch die Regierung bewilligt. Für die Vorsitzenden der Landesselbstverwaltungen sei dieses Tempo zu hoch, sie sind mit dem Rechtsmaterial unzufrieden.
Neues Gesetz über Wahlrecht – parlamentarische Vertretung der Minderheiten
Am 21. November hat die Regierung die Vorlage über das Wahlrechtsgesetz dem Parlament eingereicht. Das Dokument soll auch die parlamentarische Vertretung der Nationalitäten regeln.
Die Landesselbstverwaltungen können Nationalitätenlisten aufstellen, sie
müssen aber die Empfehlung von 1% der Bürger einholen, die auf der
Nationalitätenwählerliste stehen, höchstens sind es 1500 Empfehlungen. Ein Kandidat
kann nur der/diejenige werden, der/die auf der Wählerliste eine Nationalität
steht. Gleichzeitig könne man nicht auf einer Parteiliste und auf einer
Nationalitätenliste stehen. Für die Minderheiten wird der sgn. bevorzugte
Mandat eingeführt. Zuerst würde man die für die Parteilisten (die die 5% Hürde
erreicht haben) und für die Nationalitätenlisten abgegebenen Stimmen summiert,
diese Zahl dann durch die Zahl der Mandate geteilt, die man auf der Landesliste
erreicht werden kann (93). Das Ergebnis wird dann durch vier geteilt. Diese
würde die bevorzugte Quote sein, die die Bedingung eines Mandats werde. Bei
einer Wahlbeteiligung von 50%, müssten die Minderheiten 10 Tausend Stimmen
sammeln. Die Nationalitäten, die das nicht schaffen, bekommen einen Wortführer
(szószóló), der an der Arbeit des Parlaments teilhaben kann.
Christian Erdei, Budapest, 17.11.2011 |