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Hinweise aus der Rechtspraxis - Mobilität der Arbeitskräfte

Viele ausländische Unternehmen, die in Rumänien geschäftstätig sind, setzen desöfteren ihr Personal für einen längeren Zeitraum außerhalb des regulären Geschäftssitzes ein. Es geht um das Personal, das beispielsweise die Tochtergesellschaften gründet und dann die Geschäftsführung vor Ort hält. Welche die gesetzlichen Bestimmungen in Rumänien in Punkto Mobilität der Arbeitskräfte sind – darüber erkundigte ich mich in diesem Monat bei der Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwalt Vlad Petrisor gibt Auskunft:



05.12. HR  


 Adrian Ardelean, Temeswar, 12.05.2011
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