Leiter der Minderheiten in Ungarn sowie der parlamentarische Beauftragte für nationale und ethnische Minderheitenrechte haben zum 15. März einen 12-Punkte-Katalog zusammengestellt. Grund: aus der neuen Verfassungsvorlage fehlen wichtige Grundrechte der Minderheiten. Das Funkforum veröffentlicht diese 12 Punkte:
1. Schutz der Rechte der im Grundgesetz als staatsbildende Faktoren anerkannten nationalen und ethnischen Minderheiten und Bewahrung ihrer Institutionen sowie Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit.
2. Verankerung und Garantierung unserer grundlegenden Rechte bezüglich unserer Kultur, Sprache und Selbstverwaltung in der neuen Verfassung.
3. Erhaltung der institutionellen Unabhängigkeit des parlamentarischen Beauftragten für nationale und ethnische Minderheitenrechte.
4. Schaffung der parlamentarischen Vertretung der nationalen und ethnischen Minderheiten.
5. Verabschiedung eines neuen Minderheitengesetzes, in dem konkrete Schritte zur Entfaltung der kulturellen Autonomie der Minderheiten festgelegt werden.
6. Durchsetzung unserer Rechte auf die Pflege unserer Kultur und Traditionen und Ausbau des dazu notwendigen institutionellen Systems.
7. Erhaltung unserer Kindergärten und Schulen, Entwicklung der Erziehung und Bildung der Minderheiten.
8. Freie Verwendung unserer Muttersprache, Stop der sprachlichen Assimilierung.
9. Stärkung der lokalen, regionalen und Landesselbstverwaltungen der Minderheiten als Grundpfeiler des ungarischen Autonomiemodells, Durchsetzung unserer Rechte bezüglich der Trägerschaft von Institutionen, der Vertretung und der selbständigen Verwaltung von öffentlichen minderheitenspezifischen Belangen und Sicherung berechenbarer Rahmenbedingungen für die effiziente Tätigkeit.
10. Durch die konzeptionelle Umgestaltung des Wahlrechts soll ausgeschlossen werden, daß Minderheitenselbstverwaltungen von Personen gegründet werden, die nicht der zu vertretenden Minderheit angehören.
11. Wiederherstellung des Vorzugsmandats in den lokalen Selbstverwaltungen zur Gewährleistung einer effizienteren Vertretung von Minderheiteninteressen.
12. Das friedliche Zusammenleben der Mehrheitsgesellschaft und der Minderheiten, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit.