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Hinweise aus der Rechtspraxis - De-Minimis-Beihilfe


Die De-Minimis-Beihilfe wurde in Rumänien 2007 als europäische Integrationsmaßnahme für Kleine und Mittlere Unternehmen eingeführt. In Zeiten der Wirtschaftskrise sind besonders diese Unternehmen betroffen und können die Hilfsmaßnahme gegen einen vorhersehbaren Bankrott anwenden. Über die De-Minimis-Beihilfe erkündigte sich Adi Ardelean für Sie an der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwalt Mihai Buidoso gibt Auskunft.


10.08. WR - De-Minimis-Beihilfe fuer KMU  


 Adrian Ardelean, Temeswar, 08.10.2009
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