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Hinweise aus der Rechtspraxis - Europäischer Vollstreckungstitel


Die Europäische Gemeinschaft und danach die Europäische Union führte zu einer raschen Entwicklung der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Immer häufiger kam es im Laufe der letzten Jahre vor, dass ein in einem EU-Mitgliedsstaat ausgesprochenes Urteil in einem anderen Mitgliedsstaat vollstreckt werden sollte. Dies führte zur Notwendigkeit der Schaffung geeigneter gemeinschaftlicher Instrumente, die den freien Verkehr der gerichtlichen Urteile und der Vollstreckungstitel vereinfachen. Ein entsprechender Rechtsrahmen wurde somit durch die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft 805 / 2004 zur Einführung des europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen gegründet. Nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union machte sich dieses neue Instrument auch hierzulande bemerkbar. Mehr über den europäischen Vollstreckungstitel erfahren wir von der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Alina Ioja gibt Auskunft im Gespräch mit Adrian Ardelean.


07.09. WR - Europaeischer Vollstreckungstitel  


 Adrian Ardelean, Temeswar, 09.07.2009
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