Wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, kann sie Privatinsolvenz melden. Es geht dabei um eine Restschuldbefreiung, die dieser Person ermöglicht, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. In Deutschland sprechen wir von einem Verbraucherinsolvenzverfahren, in Österreich von einen Schuldenregulierungsverfahren. In Rumänien soll ein ähnliches Verfahren solche Situationen regeln. Ein Gesetzesentwurf diesbezüglich wurde bereits vom rumänischen Parlament erarbeitet und wartet nun darauf, vom Staatspräsidenten unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht zu werden, damit er in Kraft treten kann. Über die wichtigsten Aspekte dieses Verfahrens erkundigte sich Adi Ardelean bei den Anwälten der Temeswarer Kanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Mattick gibt Auskunft.