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Hinweise aus der Rechtspraxis - Der Vergleich

Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Im neuen rumänischen Zivilgesetzbuch ist der Vergleich in diesem Sinne als ein Mittel zur Beseitigung eines laufenden oder bevorstehenden Rechtsstreits zwischen den Parteien festgehalten. Was man darunter versteht und wie man dieses Mittel in einem joursitische Verhältniss zwischen Unternehmen einsetzten kann, darüber erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Alexandra Vig gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 15.01.2015
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