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Hinweise aus der Rechtspraxis - Europäisches Mahnverfahren

Ein Mahnverfahren ist allgemein ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Doch wenn die streitigen Parteien in verschiedenen Ländern ansäßig sind, wird es kompliziert. Seit dem Jahr 2008 gibt es allerdings ein Europäisches Mahnverfahren, das zur Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren führt und die Kosten verringert. Die Verordnung regelt den freien Verkehr europäischer Zahlungsbefehle in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, indem sie Midestvorschriften festlegt, bei deren Einhaltung die bisherigen Zwischenverfahren im Vollstreckungsstaat entfallen. Über das europäische Mahnverfahren erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Mattick gibt Auskunft.


 Adrian Ardelean, Temeswar, 11.09.2014
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