Die neue Internet-Epoche brachte bewältigende Modernisierungsansätze in vielen Bereichen mit sich. Die Durchführung von Zahlungen erlitt beispielsweise große Änderungen. Die Gesetzgebung musste sich den neuen Zahlungsmöglichkeiten auch anpassen und Begriffe wie „online“ in konkreten Vorschriften miteinbeziehen. Einige der ältesten in Rumänien anwendbaren Bestimmungen des Handelsrechtes sind die Gesetze, die Schecks, Wechselurkunden oder kaufmännische Anweisungen betreffen. Sie tragen die Nummern 38 bzw. 39 aus dem Jahr 1934. Diese Gesetze wurden mehrmals durch Dringlichkeits-verordnungen geändert und ergänzt, wie zum Beispiel durch die Verordnungen 38 und 39 aus 2008. Das Parlament nahm vor kurzem diese beiden Dringlichkeitsverordnungen an. Über die wichtigsten Änderungen, die die neuen Gesetze vorschreiben, konnte ich mehr von der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan erfahren. Rechtsanwalt Mihai Buidoso gibt Auskunft.
Adrian Ardelean, Temeswar, Mai 2009 |