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Hinweise aus der Rechtspraxis - Ankauf von Agrarflächen

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist der Markt für den Geländeankauf in Rumänien für alle Bürger der Europäischen Union frei. Das wurde im EU-Beitrittsvertrag festgehalten. De jure können nichtrumänische EU-Bürger als natürliche Personen seit dem Jahresbeginn frei landwirtschaftliche Grundstücke in Rumänien ankaufen. De facto sieht es ein bisschen anders aus: Das Parlament erließ Ende vergangenen Jahres ein Gesetz, das diesen Ankauf regeln soll und den uneingeschrenkten Erwerb durch Ausländer etwas eingrentzt. Der Präsident erhob aber Einwände hinsichtlich des neuen Gesetzes und schickte es an das Parlament zwecks Reviderung zurück. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes beschränken die Notäre die Verkaufsprozeduren durch Nichtbeurkundung der Kaufverträge. Wie es konkret zur Zeit um den Ankauf von Agrarflächen durch nichtrumänische EU-Bürger steht, darüber erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Temeswarer Anwaltskanzlei hategan. Rechtsanwältin Florina Babeu gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 16.01.2014
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