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Rumänen über Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Länder Bulgarien und Rumänien sind zwar seit Anfang 2007 Mitglied der Europäischen Union. Doch erst jetzt, ab dem 1. Januar 2014, dürfen die Bürger aus den beiden Ländern ohne Einschränkungen inerhalb der EU arbeiten. Das heißt: Auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind Rumänen und Bulgaren mit den Einheimischen gleichgestellt, benötigen keine gesonderten Arbeitsgenehmigungen mehr - und das läßt mancherlei Befürchtungen aufkeimen. Denn: Mit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes geht auch der prinzipielle Anspruch auf die entsprechenden Sozialleistungen einher. Allerdings: Sitzen wirklich Millionen Rumänen und Bulgaren auf gepackten Koffern, um gleich an den ersten Jahrestagen in den angeblich so goldenen Westen Europas zu reisen? Der bundesdeutsche Journalist Thomas Wagner zeichnet das Stimmungsbild in Westrumänien.

Bild: www.suedwestfalen-manager.de/node/908

01.06. Rumaenen ueber Arbeitnehmer-Freizuegigkeit  


 Thomas Wagner, Temeswar, 06.01.2014
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