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Hinweise aus der Rechtspraxis - Änderungen im Steuergesetzbuch

Die Regierung Rumäniens erließ am 15. November eine Dringlichkeitsverordnung diesbezüglich. Abgeändert wurden die Vorschriften in den Bereichen wie Gebäudesteuer, nichtsteuerpflichtige Einkommen, Steuerjahr und Ähnliches. Die neuen Vorschriften treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Darüber erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Alina Jozsa gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 12.12.2013
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