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Hinweise aus der Rechtspraxis – Gesetzesentwurf zur öffentlich-privaten Partnerschaft

Eine öffentlich-private Partnerschaft (kurz ÖPP) ist eine vertragliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privatrechtlich organisierten Unternehmen, die für bestimmte Aufgaben die notwendigen Ressourcen in ein gemeinsames Projekt einbringt und die Aufgaben entsprechend den besonderen Fähigkeiten der Partner verteilt. Rumänien verfügt über ein Gesetz in diesem Bereich seit 2010. Bis dahin funktionierte diese Partnerschaftsart gemäß verschiedener Regierungsbeschlüsse. Das gegenwärtige Gesetz erwies sich in den letzten Jahren als unwirksam. Daher erarbeitete die Regierung einen neuen Gesetzesentwurf, der am 17. Juli dieses Jahres in Brüssel mit Vertretern der Europäischen Kommission erörtert wurde. Die Kommission kam mit Änderungsanträgen, die Rumänien in der überarbeiteten Form des Entwurfs zu berücksichtigen hat. Welche die Schwachpunkte des alten Gesetzes sind und was abgeändert werden soll, darüber erkundigte sich Adrian Ardelean bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Babeu gibt Auskunft.



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 Adrian Ardelean, Temeswar, 10.10.2013
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