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Hinweise aus der Rechtspraxis - Mitgliedstaatliche Rente

Rumänien ist seit 2007 Mitglied der Europäischen Union. Das erteilt den rumänischen Bürgern Rechte, die früher kaum denkbar waren. So zum Beispiel das Recht, eine mitgliedstaatliche Rente zu beziehen. Eine EU-Vorschrift aus dem Jahr 2004 zur Vereinheitlichung der Sozialversicherungen innerhalb der Union sieht vor, dass die Personen, die als Grenzgänger betrachtet werden können, das Recht haben, ihre Rente im Land ihres Wohnsitzes zu beantragen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedsland gearbeitet haben. Als Grenzgänger sind die Pendler gemeint, die mindestens ein Mal die Woche zwischen ihrem Wohnsitz und ihrer Arbeitsstelle eine Landesgrenze passieren müssen. Das alles aber nur innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz. Mehr über diese mitgliedstaatliche Rente erfuhr Adrian Ardelean von der Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Babeu gibt Auskunft.


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 Adrian Ardelean, Temeswar, 17.01.2013
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