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Hinweise aus der Rechtspraxis – Gesetzesänderungen im Baubereich

Die rumänische Gesetzgebung im Baubereich war in den letzten 10 Jahren ziemlich permissiv. Aufgrund der negativen Entwicklungen war die Einführung eines neuen Gesetzes erforderlich. Folglich verabschiedete die damals noch amtierende Boc-Regierung die Dringlichkeitsverordnung 7/2011. Dadurch wurden die Bestimmungen des Gesetzes 350/2001 über die Stadtplanung geändert und ergänzt. Einige der Bestimmungen sind zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten. Welche diese sind und was sie vorsehen, darüber erkundigte ich mich bei der Temeswarer Anwaltskanzlei Hategan. Rechtsanwältin Florina Babeu gibt Auskunft.



02.09. HR  


 Adrian Ardelean, Temeswar, 09.02.2012
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